Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Informationsaustausch in Steuersachen
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 54/2010Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 54 aus 2010,
Inkrafttretensdatum
01.08.2010
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Langtitel
Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Fürstentum Monaco über den Informationsaustausch in Steuersachen
(NR: GP XXIV RV 454 AB 515 S. 51. BR: AB 8269 S. 780.)
StF: BGBl. III Nr. 54/2010
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 11 Abs. 2 am 1. August 2010 in Kraft.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 19. Mai 2010 ausgetauscht; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Artikel 11, Absatz 2, am 1. August 2010 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich
und
das Fürstentum Monaco,
VON DEM WUNSCH GELEITET, ein Abkommen über den Informationsaustausch in Steuersachen zu schließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
28.07.2010
Dokumentnummer
NOR40119159