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BGBl. I Nr. 103/2011

kundgemacht 21.11.2011 RIS↗Parlament↗
Änderung des Strafgesetzbuches zur Verhinderung von Terrorismus sowie des Strafgesetzbuches und der Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch zur Verhinderung von Terrorismus sowie das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der Umwelt geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 103/2011× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Strafgesetzbuch (StGB) 97 § 0↗RIS↗
§ 177dneu
in Kraft 01.01.2012 – 31.12.2015 · idF BGBl. I Nr. 103/2011 · danach: BGBl. I Nr. 112/2015 § 177d↗RIS↗

Vorsätzlicher unerlaubter Umgang mit Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen

Paragraph 177 d,

Wer Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht beitragen, entgegen einer Rechtsvorschrift oder einem behördlichen Auftrag herstellt, einführt, ausführt, in Verkehr setzt oder verwendet, ist mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen.