BGBl. I Nr. 106/2011
Klimaschutzgesetz – KSG
Bundesgesetz zur Einhaltung von Höchstmengen von Treibhausgasemissionen und zur Erarbeitung von wirksamen Maßnahmen zum Klimaschutz (Klimaschutzgesetz – KSG)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Ziel
Paragraph eins,
Dieses Bundesgesetz soll eine koordinierte Umsetzung wirksamer Maßnahmen zum Klimaschutz ermöglichen.