Absatz eins,Sofern Chemikalien im Sinne von Paragraph eins, Absatz eins, Ziffer 30, den Gegenstand einer Verwaltungsübertretung gemäß Paragraph 87, bilden, sind diese Chemikalien unter den Voraussetzungen von Paragraph 17, VStG für verfallen zu erklären.
BGBl. I Nr. 26/2011
Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011
Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 88neu
Verfall und Entsorgung
Paragraph 88,
- Absatz 2,Als Kosten eines Strafverfahrens gelten auch die Kosten einer allenfalls notwendigen Entsorgung der gemäß Absatz eins, für verfallen erklärten Chemikalien.