Absatz eins,Der Feeder-OGAW hat spätestens zwei Monate nach Mitteilung der verbindlichen Entscheidung zur Abwicklung durch den Master-OGAW der FMA folgende Unterlagen zu übermitteln:
- Ziffer einsWenn der Feeder-OGAW beabsichtigt, gemäß Paragraph 101, Absatz eins, Ziffer eins, mindestens 85 vH seiner Vermögenswerte in Anteile eines anderen Master-OGAW anzulegen:
- Litera aDen Antrag auf Bewilligung dieser Anlage;
- Litera bden Antrag auf Bewilligung der vorgeschlagenen Änderungen seiner Fondsbestimmungen;
- Litera cdie Änderungen des Prospekts und des Kundeninformationsdokuments gemäß den Paragraph 137, Absatz eins, Ziffer eins und 2;
- Litera ddie anderen gemäß Paragraph 95, Absatz 3, erforderlichen Dokumente;
- Ziffer 2wenn der Feeder-OGAW gemäß Paragraph 101, Absatz eins, Ziffer 2, eine Umwandlung in einen OGAW, der kein Feeder-OGAW ist, beabsichtigt, die Unterlagen und Informationen gemäß Ziffer eins, Litera b und c;
- Ziffer 3wenn der Feeder-OGAW eine Abwicklung plant, die Mitteilung dieser Absicht.