Absatz eins,Der Feeder-OGAW hat der FMA innerhalb eines Monats nach dem Datum, zu dem der Feeder-OGAW gemäß Paragraph 104, Absatz 2, über die geplante Verschmelzung oder Spaltung unterrichtet wurde, folgende Unterlagen vorzulegen:
- Ziffer einswenn der Feeder-OGAW beabsichtigt, Feeder-OGAW des gleichen Master-OGAW zu bleiben:
- Litera aden entsprechenden Bewilligungsantrag;
- Litera bsofern relevant, den Antrag auf Bewilligung der vorgeschlagenen Änderungen seiner Fondsbestimmungen oder Satzung;
- Litera csofern relevant, die Änderungen des Prospekts und des Kundeninformationsdokuments gemäß Paragraph 137, Absatz eins, Ziffer eins und 2;
- Ziffer 2wenn der Feeder-OGAW beabsichtigt, Feeder-OGAW eines anderen, aus der vorgeschlagenen Verschmelzung oder Spaltung des Master-OGAW hervorgegangenen Master-OGAW zu werden oder mindestens 85 vH seines Vermögens in Anteile eines anderen, nicht aus der vorgeschlagenen Verschmelzung oder Spaltung hervorgegangenen Master-OGAW anzulegen:
- Litera aden Antrag auf Bewilligung dieser Anlage;
- Litera bden Antrag auf Bewilligung der vorgeschlagenen Änderungen seiner Fondsbestimmungen oder Satzung;
- Litera cdie Änderungen des Prospekts und des Kundeninformationsdokuments gemäß Paragraph 137, Absatz eins, Ziffer eins und 2;
- Litera ddie anderen gemäß Paragraph 95, Absatz 3, erforderlichen Dokumente;
- Ziffer 3wenn der Feeder-OGAW gemäß Paragraph 101, Absatz eins, Ziffer 2, eine Umwandlung in einen OGAW, der kein Feeder-OGAW ist, beabsichtigt:
- Litera aden Antrag auf Bewilligung der vorgeschlagenen Änderungen seiner Fondsbestimmungen oder Satzung;
- Litera bdie Änderungen des Prospekts und des Kundeninformationsdokuments gemäß Paragraph 137, Absatz eins, Ziffer eins und 2;
- Ziffer 4wenn der Feeder-OGAW eine Liquidation plant, die Mitteilung dieser Absicht.