Absatz eins,Dieses Bundesgesetz tritt mit 23. Februar 2011 in Kraft. Es ist auf Teilzeitnutzungs-, Nutzungsvergünstigungs-, Tauschsystem- und Vermittlungsverträge anzuwenden, die ab diesem Zeitpunkt geschlossen werden.
BGBl. I Nr. 8/2011
Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011
Bundesgesetz über den Verbraucherschutz bei Teilzeitnutzungs- und Nutzungsvergünstigungsverträgen (Teilzeitnutzungsgesetz 2011 – TNG 2011)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
8. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten
Paragraph 19,
- Absatz 2,Das Teilzeitnutzungsgesetz, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 1997,, tritt mit Ablauf des 22. Februar 2011 außer Kraft. Es ist aber weiterhin auf Teilzeitnutzungsverträge anzuwenden, die vor dem 23. Februar 2011 geschlossen wurden.