Absatz eins,Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
BGBl. II Nr. 26/2011
Bundesinterne entgeltliche Sachgüterübertragung von beweglichem Bundesvermögen
Verordnung des Bundesministers für Finanzen über die bundesinterne entgeltliche Sachgüterübertragung von beweglichem Bundesvermögen
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 12neu
4. Abschnitt
Schlussbestimmungen
Inkrafttreten und Außerkrafttreten
Paragraph 12,
- Absatz 2,Die Richtlinien des Bundesministers für Finanzen zum Sachgüteraustausch treten mit Ablauf des 31. Dezember 2012 außer Kraft.