BGBl. II Nr. 356/2011
Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Gegenstand
Paragraph eins,
Gegenstand dieser Verordnung sind die Regelungen über die Abschlusstermine für das Finanzjahr 2012 nach Paragraph 122, Absatz eins, Ziffer 4, BHG 2013.