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BGBl. III Nr. 101/2011

kundgemacht 17.06.2011 RIS↗Parlament↗
Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz
Kundmachung BGBl. III Nr. 101/2011× zu Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen×

Änderungen durch diese Kundmachung

Übereinkommen (Nr. 187) über den Förderungsrahmen für den Arbeitsschutz; Empfehlung (Nr. 197) über den Förderungsrahmen neu § 0↗RIS↗
Art. 14neu
in Kraft ab 20.05.2012 · idF BGBl. III Nr. 101/2011 Art. 14↗RIS↗

Artikel 14

Der englische und der französische Wortlaut dieses Übereinkommens sind in gleicher Weise verbindlich.