BGBl. III Nr. 140/2011
Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006
Durchführungsprotokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Russischen Föderation zur Durchführung des Abkommens zwischen der Russischen Föderation und der Europäischen Gemeinschaft über die Rückübernahme vom 25. Mai 2006
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 11neu
Artikel 11
Änderungen
Änderungen zum vorliegenden Durchführungsprotokoll können im Einvernehmen zwischen den Parteien vorgenommen werden.