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BGBl. III Nr. 147/2011

kundgemacht 28.09.2011 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
Kundmachung BGBl. III Nr. 147/2011× zu Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien) neu § 0↗RIS↗
Art. 2neu
in Kraft ab 01.11.2011 · idF BGBl. III Nr. 147/2011 Art. 2↗RIS↗

ARTIKEL 2

GLEICHWERTIGKEIT DER KLASSIFIZIERUNGSSTUFEN

Die Parteien legen fest, dass folgende Klassifizierungsstufen gleichwertig sind:

Republik Österreich: