Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Georgien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 147/2011Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 147 aus 2011,
Inkrafttretensdatum
01.11.2011
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 147/2011
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 7. September 2011 (eingelangt am 14. September 2011) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2011 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 16, Absatz eins, des Abkommens wurden am 4. Juli bzw. 7. September 2011 (eingelangt am 14. September 2011) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. November 2011 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung von Georgien (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
in der Absicht, die Sicherheit aller Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als klassifiziert oder als Staatsgeheimnis, in der geltenden Fassung, eingestuft und gekennzeichnet und der anderen Partei übermittelt wurden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien übermittelt wurden oder entstanden
sind – sind wie folgt übereingekommen:
Zuletzt aktualisiert am
14.09.2015
Dokumentnummer
NOR40132018