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BGBl. III Nr. 21/2011

kundgemacht 02.02.2011 RIS↗
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 21/2011× zu Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo) neu § 0↗RIS↗
Anl. 1neu
in Kraft ab 01.03.2011 · idF BGBl. III Nr. 21/2011 Anl. 1↗RIS↗

Anhang 1

Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Nachweis der Staatsangehörigkeit gelten (Artikel 1 Absatz 4)

  • Strichaufzählung
    Pässe aller Art (Reisepässe, Diplomatenpässe und amtliche Pässe);

  • Strichaufzählung
    Personalausweis;

  • Strichaufzählung
    Seefahrtsbücher und Kapitänsausweise;

  • Strichaufzählung
    Staatsangehörigkeitsurkunde;

  • Strichaufzählung
    Ausweis der Sicherheitskräfte von Kosovo (FSK);