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Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)

Fassungen (Gesetz)
ab 01.03.2011 — BGBl. III Nr. 21/2011 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute01.03.2011 BGBl. III Nr. 21/2011 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen samt Durchführungsprotokoll (Kosovo)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 21 aus 2011,

Typ

Vertrag – Kosovo

Inkrafttretensdatum

01.03.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll

StF: BGBl. III Nr. 21/2011 idF BGBl. III Nr. 151/2012 (VFB)

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 13, Absatz eins, des Abkommens wurden am 13. Dezember 2010 bzw. 27. Jänner 2011 abgegeben; das Abkommen und das Protokoll zur Durchführung des Abkommens treten daher gleichzeitig mit 1. März 2011 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Kosovo –

Getragen von dem Wunsch nach Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen und einer vertieften Zusammenarbeit zwischen beiden Staaten,

in der Absicht, gemeinsam der illegalen Migration im Geiste der europäischen Anstrengungen entgegenzutreten,

von dem Bestreben geleitet, die Übernahme von Personen, die sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei aufhalten, im Einklang mit allgemeinen völkerrechtlichen Normen und im Geiste vertrauensvoller Zusammenarbeit zu regeln –

sind wie folgt übereingekommen:

Anmerkung

Die Berichtigung der Verlautbarung (VFB), BGBl. III Nr. 151/2012, wurde berücksichtigt.

Im RIS seit

04.03.2011

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014

Gesetzesnummer

20007175

Dokumentnummer

NOR40127294