-Kopien der in Anhang 1 dieses Abkommens genannten Nachweismittel;
BGBl. III Nr. 21/2011
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 2neu
Anhang 2
Gemeinsame Liste der Dokumente, die als Mittel zur Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit gelten (Artikel 1 Absatz 5)
- Strichaufzählung
- Strichaufzählung-Geburtsurkunde und Kopie davon;
- Strichaufzählung-Führerschein und Kopie davon;
- Strichaufzählungvon der UNMIK ausgestelltes Reisedokument und von der UNMIK ausgestellter Personalausweis und Kopie davon;
- Strichaufzählung-sonstige Dokumente, die bei der Feststellung der Staatsangehörigkeit hilfreich sein können;
- StrichaufzählungZeugenaussagen;
- Strichaufzählungeigene Angaben und Sprache des Betroffenen;
- Strichaufzählungdas Ergebnis der Anhörung des Betroffenen durch die zuständigen Stellen der ersuchten Vertragspartei, die auf Antrag der ersuchenden Vertragspartei durchzuführen ist.
- StrichaufzählungBestätigung der Identität als Ergebnis einer Suche im Visa-Informationssystem;8
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8 Verordnung (EG) Nr. 767 aus 2008, des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Juli 2008 über das Visa-Informationssystem (VIS) und den Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten über Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt (VIS-Verordnung), Amtsblatt EU Nummer L 218 vom 13.8.2008, Seite 60.