BGBl. III Nr. 21/2011
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Kosovo über die Übernahme und Durchbeförderung von Personen (Rückübernahmeabkommen) samt Durchführungsprotokoll
Änderungen durch diese Kundmachung
Anl. 3neu
Anhang 3
Die für die Führung eines Interviews zur Feststellung der Staatsangehörigkeit gemäß Artikel 1 Absatz 6 dieses Abkommens zuständigen diplomatischen und konsularischen Vertretungen sind
- Auf kosovarischer Seite
Botschaft der Republik Kosovo in Wien
- Auf österreichischer Seite
Botschaft der Republik Österreich in Pristina
Die Vertragsparteien teilen einander die Kontaktdaten der unter diesem Anhang angeführten Behörden und zuständigen Stellen auf diplomatischem Wege umgehend mit.