Absatz eins,Ein Tierversuch gilt als beendet, wenn
- Ziffer einskeine weiteren Beobachtungen mehr
- Litera aan den verwendeten Tieren oder
- Litera bbei genetisch veränderten, neuen Tierlinien an der Nachkommenschaft
anzustellen sind oder - Ziffer 2nicht mehr erwartet wird, dass die in Ziffer eins, Litera b, genannten Tiere Schmerzen, Leiden oder Ängste empfinden oder dauerhafte Schäden erleiden, die denen eines Kanüleneinstichs gemäß guter tierärztlicher Praxis gleichkommen oder darüber hinausgehen.