Rechtstracker.at

BGBl. I Nr. 27/2012

kundgemacht 20.04.2012 RIS↗Parlament↗
Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012
Bundesgesetz über die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises beim Verkauf und bei der In-Bestand-Gabe von Gebäuden und Nutzungsobjekten (Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 – EAVG 2012)
Kundmachung BGBl. I Nr. 27/2012× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012 (EAVG 2012) neu § 0↗RIS↗
§ 9neu
in Kraft 01.12.2012 – 30.06.2026 · idF BGBl. I Nr. 27/2012 · danach: BGBl. I Nr. 38/2026 § 9↗RIS↗

Strafbestimmungen

Paragraph 9,

  1. Absatz eins,Ein Verkäufer, Bestandgeber oder Immobilienmakler, der es entgegen Paragraph 3, unterlässt, in der Verkaufs- oder In-Bestand-Gabe-Anzeige den Heizwärmebedarf und den Gesamtenergieeffizienz-Faktor des Gebäudes oder des Nutzungsobjekts anzugeben, begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen. Der Verstoß eines Immobilienmaklers gegen Paragraph 3, ist entschuldigt, wenn er seinen Auftraggeber über die Informationspflicht nach dieser Bestimmung aufgeklärt und ihn zur Bekanntgabe der beiden Werte beziehungsweise zur Einholung eines Energieausweises aufgefordert hat, der Auftraggeber dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen ist.
  2. Absatz 2,Ein Verkäufer oder Bestandgeber, der es entgegen Paragraph 4, unterlässt,
    1. Ziffer eins
      dem Käufer oder Bestandnehmer rechtzeitig einen höchstens zehn Jahre alten Energieausweis vorzulegen oder
    2. Ziffer 2
      dem Käufer oder Bestandnehmer nach Vertragsabschluss einen Energieausweis oder eine vollständige Kopie desselben auszuhändigen,
    begeht, sofern die Tat nicht den Tatbestand einer gerichtlich strafbaren Handlung erfüllt oder nach anderen Verwaltungsstrafbestimmungen mit strengerer Strafe bedroht ist, eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 1 450 Euro zu bestrafen.