Absatz eins,Das Arzneibuch ist eine vom/von der Bundesminister/in für Gesundheit bekannt gemachte Sammlung anerkannter pharmazeutischer Regeln über die Definition, Herstellung, Qualität, Zusammensetzung, Dosierung, Bezeichnung, Lagerung, Abgabe und Prüfung von Arzneimitteln sowie über die Beschaffenheit von Behältnissen und Umhüllungen von Arzneimitteln.
BGBl. I Nr. 44/2012
Arzneibuchgesetz 2012 - ABG 2012
Bundesgesetz über das Arzneibuch (Arzneibuchgesetz 2012 - ABG 2012)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 1neu
Begriffsbestimmungen
Paragraph eins,
- Absatz 2,Das Arzneibuch besteht aus dem Europäischen Arzneibuch gemäß dem Übereinkommen über die Ausarbeitung eines Europäischen Arzneibuchs, Bundesgesetzblatt Nr. 181 aus 1979,, und dem Österreichischen Arzneibuch.