Absatz eins,Für Hochschullehrpersonen sind folgende Verwendungsbezeichnungen vorgesehen:
- Ziffer einsin der Verwendungsgruppe PH 1 „Hochschulprofessorin“ oder „Hochschulprofessor“,
- Ziffer 2in den Verwendungsgruppen PH 2 und PH 3 „Professorin“ oder „Professor“.