Absatz eins,Das Organ der Tierärztekammer zur Entscheidung über
- Ziffer einsdie Fondszugehörigkeit,
- Ziffer 2die Stundung der Beiträge in berücksichtigungswürdigen Fällen,
- Ziffer 3den Anspruch auf Fondsleistungen und
- Ziffer 4den Ausschluss von Kammermitgliedern aus einem der Fonds
ist das Kuratorium.