sie bzw. er bereits vorher Gelegenheit zur Stellungnahme zu den gegen sie bzw. ihn erhobenen Vorwürfen hatte,
BGBl. I Nr. 86/2012
Tierärztekammergesetz und Änderung des Tierärztegesetzes
Bundesgesetz, mit dem ein Tierärztekammergesetz erlassen und das Tierärztegesetz geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 77neu
Verhandlung in Abwesenheit
Paragraph 77,
In Abwesenheit der bzw. des Beschuldigten kann die Verhandlung durchgeführt und das Disziplinarerkenntnis gefällt werden, wenn
- Ziffer eins
- Ziffer 2ihr bzw. ihm die Ladung ordnungsgemäß zugestellt wurde und
- Ziffer 3sie bzw. er dennoch ohne ausreichende Entschuldigung der Verhandlung fernbleibt.