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BGBl. I Nr. 98/2012

kundgemacht 14.11.2012 RIS↗Parlament↗
Änderung des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes, des Landarbeitsgesetzes 1984, des Arbeitsverfassungsgesetzes, des Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes, des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes, des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, des Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetzes, des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, des Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetzes und des Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzes 1957
Bundesgesetz, mit dem das Arbeitskräfteüberlassungsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Arbeitsverfassungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz, das Ausländerbeschäftigungsgesetz, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz und das Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetz 1957 geändert werden
Kundmachung BGBl. I Nr. 98/2012× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Arbeitskräfteüberlassungsgesetz (AÜG) 8181 § 0↗RIS↗
§ 22aneu
in Kraft 01.01.2013 – 31.12.2013 · idF BGBl. I Nr. 98/2012 · danach: BGBl. I Nr. 94/2014 § 22a↗RIS↗

Abschnitt römisch fünf

Sozial- und Weiterbildungsfonds

Paragraph 22 a,

  1. Absatz eins,Zum Zweck der Unterstützung überlassener Arbeitnehmer in überlassungsfreien Zeiten wird ein Sozial- und Weiterbildungsfonds (Fonds) mit Rechtspersönlichkeit in Wien eingerichtet. Der Wirkungsbereich des Fonds erstreckt sich auf das gesamte Bundesgebiet. Dem Fonds fließen Beiträge gemäß Paragraph 22 d, zu.
  2. Absatz 2,Die Verwaltung des Fonds obliegt dessen Organen. Die Entsendung von fachlich geeigneten Mitgliedern in die Organe obliegt auf Seiten der Arbeitgeber dem Fachverband der gewerblichen Dienstleister und auf Seiten der Arbeitnehmer den Vertretern der die jeweiligen Kollektivverträge für die überlassenen Arbeiter und für die überlassenen Angestellten abschließenden Gewerkschaften.
  3. Absatz 3,Die Aufsicht über den Fonds obliegt dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz.