BGBl. II Nr. 147/2012
Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln - ABD-V sowie Änderung der Verordnung über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über den automatisierten Betrieb von Dampfkesseln - ABD-V erlassen und die Verordnung über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln geändert wird
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 7neu
Sprachliche Gleichbehandlung
Paragraph 7,
Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen (Dampfkesselwärter, Sachkundige, Kesselprüfer) schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.