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BGBl. II Nr. 147/2012

kundgemacht 02.05.2012 RIS↗
Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln - ABD-V sowie Änderung der Verordnung über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über den automatisierten Betrieb von Dampfkesseln - ABD-V erlassen und die Verordnung über die Aufstellung und den Betrieb von Dampfkesseln geändert wird
Kundmachung BGBl. II Nr. 147/2012× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Automatisierter Betrieb von Dampfkesseln (ABD-V) neu § 0↗RIS↗
§ 7neu
in Kraft 03.05.2012 – 28.12.2015 · idF BGBl. II Nr. 147/2012 · danach: BGBl. I Nr. 161/2015 § 7↗RIS↗

Sprachliche Gleichbehandlung

Paragraph 7,

Die in dieser Verordnung verwendeten geschlechtsspezifischen Begriffe und Bezeichnungen (Dampfkesselwärter, Sachkundige, Kesselprüfer) schließen jeweils die männliche und weibliche Form gleichermaßen ein.