für die Republik Österreich:
BGBl. III Nr. 50/2012
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 1neu
Artikel 1
(zuständige Behörden)
(1) Gemäß Artikel 19 Absatz 1 Buchstabe a sind die zuständigen Behörden für die Entgegennahme, Einbringung und Behandlung von Rückübernahme- sowie Durchbeförderungsersuchen gemäß Artikel 7 und 14 des Rückübernahmeabkommens
- Strichaufzählung
Bundesministerium für Inneres
Abteilung II/3
Minoritenplatz 9
1014 Wien
Tel. Nr. +43 (1) 53126/3556
Telefax Nr. +43 (1) 53126/3136
Email: BMI-II-3@bmi.gv.at
- Strichaufzählungfür Bosnien und Herzegowina:
- Litera afür die Staatsangehörigen Bosnien und Herzegowinas:
Sicherheitsministerium Bosnien und Herzegowinas (Ministarstvo bezbjednosti BiH)
Abteilung für Immigration (Sektor za imigraciju)
Trg Bosne i Hercegovine broj 1
71000 Sarajevo
Tel. Nr. +387 33 492 477
Telefax Nr. +387 33 492 794
Email: readmisija@msb.gov.ba
b) für Drittstaatsangehörige, Staatenlose und Durchbeförderung durch Bosnien und Herzegowina:
Sicherheitsministerium Bosnien und Herzegowinas (Ministarstvo bezbjednosti BiH)
Abteilung für Ausländer (Služba za poslove sa strancima)
Pijačna broj 6
71000 Sarajevo
Tel. Nr. +387 33 772 952
Telefax Nr. +387 33 772 958
Email: readmisija@sps.gov.ba
(2) Die zuständigen Behörden aus diesem Artikel werden einander alle Änderungen im Zusammenhang mit den unter diesem Artikel angeführten Behörden und zuständigen Stellen auf diplomatischem Wege umgehend mitteilen.