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Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

Fassungen (Gesetz)
ab 21.02.2012 — BGBl. III Nr. 50/2012 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenKundmachung
heute21.02.2012 BGBl. III Nr. 50/2012 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Durchführungsprotokoll (Bosnien-Herzegowina)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 50 aus 2012,

Typ

Vertrag - Bosnien-Herzegowina

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 0

Inkrafttretensdatum

21.02.2012

Unterzeichnungsdatum

22.02.2011

Außerkrafttretensdatum

Index

49/06 Schubverkehr

Langtitel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat Bosnien und Herzegowinas zur Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt (Durchführungsprotokoll)

StF: BGBl. III Nr. 50/2012

Sprachen

Bosnisch, Deutsch, Englisch, Kroatisch, Serbisch

Ratifikationstext

Das Protokoll ist gemäß seinem Artikel 11, Absatz eins, am 20. Februar 2012 in Kraft getreten.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Vertragsparteien im Durchführungsprotokoll

Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat Bosnien und Herzegowinas, weiterhin „Vertragsparteien“ genannt;

mit dem Wunsch die Durchführung des Abkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Bosnien und Herzegowina über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (weiterhin “Rückübernahmeabkommen“) zu erleichtern,

haben aufgrund der Bestimmungen des Artikels 19 des Rückübernahmeabkommens Nachstehendes vereinbart:

___________________

1 Siehe Amtsblatt L 334 vom 19.12.2007, S. 66.

Beachte

zum Inkrafttreten vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 63 aus 2024,

Im RIS seit

06.03.2012

Zuletzt aktualisiert am

10.05.2024

Gesetzesnummer

20007717

Dokumentnummer

NOR40136723