BGBl. I Nr. 116/2013
Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013
Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch und die Strafprozessordnung 1975 zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes der sexuellen Integrität und Selbstbestimmung geändert werden (Sexualstrafrechtsänderungsgesetz 2013)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 65ageändertÜberschrift, Text
Erweiterter Geltungsbereich des Verfalls und der Einziehung bei Auslandstaten
§ 65a.
Der Verfall und die Einziehung treffen alle auch im Inland befindliche Vermögenswerte und Gegenstände in Bezug auf Taten, die sich im Inland befinden auch durch die Gesetze des Tatorts mit Strafe bedroht sind, aber nach den §§ 62 bis 65 nicht den österreichischen Strafgesetzen unterliegen.