Absatz eins,Die Ausbildung zur Hebamme dauert drei Jahre. Für diplomiertes Krankenpflegepersonal dauert die Ausbildung zwei Jahre.
BGBl. I Nr. 197/2013
Änderung des Hebammengesetzes und des Kinderbetreuungsgeldgesetzes
Bundesgesetz, mit dem das Hebammengesetz und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 23aufgehoben
4. Abschnitt
Ausbildung
Paragraph 23,
- Absatz 2,Die Ausbildung erfolgt an dafür eingerichteten Hebammenakademien.