BGBl. I Nr. 1/2013
Grundbuchsgebührennovelle – GGN
Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Gerichtliche Einbringungsgesetz, das Grunderwerbsteuergesetz und das Bundesgesetz über das Gebäude- und Wohnungsregister geändert werden (Grundbuchsgebührennovelle – GGN)
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 5 § 1neu
Artikel 5
Vollziehungsmaßnahmen
Anmerkung, aus Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 1 aus 2013,, zu den Paragraphen 6 und 7, Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1962,)
Paragraph eins,
Verordnungen zur Vollziehung dieses Bundesgesetzes können bereits von dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag an erlassen werden. Gleiches gilt für Richtlinien und sonstige organisatorische und technische Maßnahmen zur Vorbereitung der zeitgerechten Umsetzung dieses Bundesgesetzes. Die Verordnungen und Richtlinien dürfen jedoch nicht vor den durchzuführenden Gesetzesbestimmungen in Wirksamkeit gesetzt werden.