Absatz eins,Vertragslehrern (Vertragserziehern) des Entlohnungsschemas römisch zwei L, die im Ausmaß von mindestens drei Viertel ihrer Lehrverpflichtung als Erzieher an Internatsschulen oder Schülerheimen des Bundes oder an gleichartigen Anstalten verwendet werden, gebührt - sofern nicht Paragraph 10, Absatz 9, BLVG anzuwenden ist - für die Dauer der Verwendung eine Erzieherzulage. Die Erzieherzulage beträgt jährlich
- Sub-Litera, i, nder Entlohnungsgruppe l 14 271,1 €,
- Sub-Litera, i, nden Entlohnungsgruppen l 2a3 772,7 €,
- Sub-Litera, i, nden Entlohnungsgruppen l 2b3 136,3 €,
- Sub-Litera, i, nder Entlohnungsgruppe l 3 .2 355,7 €.