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BGBl. I Nr. 41/2013

kundgemacht 25.02.2013 RIS↗Parlament↗
Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012
Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012)
Kundmachung BGBl. I Nr. 41/2013× zu ××

Änderungen durch diese Kundmachung

Energielenkungsgesetz 2012 (EnLG 2012) neu § 0↗RIS↗
§ 17neu
in Kraft ab 26.02.2013 · idF BGBl. I Nr. 41/2013 § 17↗RIS↗

Verteilung nach dem Grad der Dringlichkeit

Paragraph 17,

 Verordnungen gemäß Paragraph 14, Ziffer 2, haben vorzusehen, dass die Lieferung der verfügbaren elektrischen Energie an die Endverbraucher nach dem Grade der Dringlichkeit erfolgt. Insbesondere kann bestimmt werden, dass Endverbraucher ohne weiteres Verfahren vorübergehend von der Belieferung ausgeschlossen oder in dieser beschränkt werden können. Erforderlichenfalls kann die E-Control ermächtigt werden, Endverbraucher mit einem durchschnittlichen Monatsverbrauch von mehr als 500 000 kWh in den letzten zwölf Monaten einer gesonderten Regelung zu unterziehen.