BGBl. I Nr. 41/2013
Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012
Bundesgesetz über Lenkungsmaßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung (Energielenkungsgesetz 2012 – EnLG 2012)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 19neu
Betriebsweise und Emissionsgrenzwerte
Paragraph 19,
Verordnungen gemäß Paragraph 14, Ziffer 4, sind nur insoweit zu erlassen, als dies zur Sicherstellung der Versorgung mit elektrischer Energie erforderlich ist. Auf die Vermeidung von gefährlichen Belastungen für die Umwelt ist Bedacht zu nehmen. Entgegenstehende Regelungen sind für die Dauer der Geltung dieser Verordnungen nicht anzuwenden.