Absatz eins,Die Prüfung hat Aufgaben aus sämtlichen nachstehenden Bereichen zu umfassen:
- Ziffer einsVolums- und Masseberechnung,
- Ziffer 2Schluss- und Prozentrechnung,
- Ziffer 3Mischungs- und Rezepturberechnungen,
- Ziffer 4Flotten- bzw. Pastenberechnungen,
- Ziffer 5Berechnung der Durchlauf- und Verweilzeit.