Im Fall von Streitigkeiten über die technische und/oder prozedurale Anwendung der ATIA oder des Interface Control Documents konsultieren die Parteien einander gemäß Artikel 22 PCSC Abkommen.
BGBl. III Nr. 145/2013
Durchführungsvereinbarung zur verwaltungsmäßigen und technischen Umsetzung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten für den elektronischen Austausch von daktyloskopischen Daten
Durchführungsvereinbarung zur verwaltungsmäßigen und technischen Umsetzung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zum Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten für den elektronischen Austausch von daktyloskopischen Daten
Änderungen durch diese Kundmachung
Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (USA) - Durchführung
neu
§ 0↗RIS↗
Art. 12neu
Artikel 12
Konsultationen und Änderungen
- Ziffer eins
- Ziffer 2Diese ATIA kann jederzeit im gegenseitigen schriftlichen Einvernehmen beider Parteien geändert werden.