BGBl. III Nr. 188/2013
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Änderungen durch diese Kundmachung
Abkommen zwischen Österreich und Spanien über die Beziehungen auf dem Gebiet des Filmwesens
aufgehoben
§ 0↗RIS↗
Art. 13aufgehoben
Artikel römisch dreizehn
Die Bestimmungen des Artikels römisch zehn Absatz 1 werden sinngemäß im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen auch auf Filmaufnahmen jeder Art österreichischer Produzenten in Spanien und spanischer Produzenten in Österreich angewendet.