BGBl. III Nr. 188/2013
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 8neu
Artikel 8
Hinweis auf Gemeinschaftsproduktion
Titelvorspann oder Titelnachspann sowie das Werbematerial der Gemeinschaftsproduktionen haben den Hinweis zu enthalten, dass es sich – nach Maßgabe des jeweiligen Beteiligungsverhältnisses – um eine österreichisch-spanische oder eine spanisch-österreichische Gemeinschaftsproduktion handelt.