Kurztitel
Abkommen über Beziehungen im audiovisuellen Bereich (Spanien)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 188/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 188 aus 2013,
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Langtitel
Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung des Königreiches Spanien über Beziehungen im audiovisuellen Bereich
StF: BGBl. III Nr. 188/2013 (NR: GP XXIV RV 1787 AB 2308 S. 203. BR: AB 8981 S. 821.)
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. Juni 2012 bzw. 1. Juli 2013 abgegeben; das Abkommen tritt demnach gemäß seinem Art. 14 Abs. 1 mit 1. September 2013 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. Juni 2012 bzw. 1. Juli 2013 abgegeben; das Abkommen tritt demnach gemäß seinem Artikel 14, Absatz eins, mit 1. September 2013 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung des Königreiches Spanien,
inSub-Litera, i, n der Überzeugung, dass audiovisuelle Gemeinschaftsproduktionen einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Filmindustrie sowie zur Förderung des wirtschaftlichen und kulturellen Austausches zwischen den beiden Ländern leisten können,
entschlossen, die Entwicklung der wirtschaftlichen und kulturellen Zusammenarbeit zwischen den Vertragsparteien anzuregen,
geleitetgeleitet von dem Wunsch, eine Grundlage für gute Beziehungen auf dem audiovisuellen Gebiet, insbesondere für die gemeinsame Herstellung von Kinofilmen zu schaffen,
eingedenkeingedenk dessen, dass die Qualität der Gemeinschaftsproduktionen zur Ausweitung ihrer Herstellung und Verbreitung in beiden Länder beitragen kann,
sindsind wie folgt übereingekommen: