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BGBl. III Nr. 241/2013

kundgemacht 05.09.2013 RIS↗Parlament↗
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 241/2013× zu Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre neu § 0↗RIS↗
Art. 15neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 241/2013 Art. 15↗RIS↗

Artikel römisch fünfzehn

Notifikationen

Ziffer eins Die Hinterlegung jeder Genehmigungs-, Ratifikations- oder Beitrittsurkunde sowie das Inkrafttreten dieses Übereinkommens und des beigefügten Finanzprotokolls notifiziert der Minister für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik dem Direktor der Organisation sowie den Staaten, die das Übereinkommen unterzeichnet haben oder ihm beigetreten sind.

Ziffer 2 Der Präsident des Rates übermittelt allen Mitgliedstaaten eine Notifikation, sobald ein Staat aus der Organisation austritt oder auf Grund des Artikels römisch elf aufhört, Mitglied zu sein.