Kurztitel
Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 241/2013Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 241 aus 2013,
Langtitel
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
StF: BGBl. III Nr. 241/2013 (NR: GP XXIV RV 14 AB 80 S. 14. BR: AB 8066 S. 767.)
Änderung
BGBl. III Nr. 23/2018 (K - Geltungsbereich P)
Sprachen
Deutsch, Französisch, Niederländisch, Schwedisch
Vertragsparteien
*Belgien III 241/2013 *Dänemark III 241/2013, III 242/2013 P *Deutschland III 241/2013, III 242/2013 P *Finnland III 241/2013 *Frankreich III 241/2013, III 242/2013 P *Italien III 241/2013, III 242/2013 P *Niederlande III 241/2013, III 242/2013 P *Portugal III 241/2013 *Schweden III 241/2013, III 242/2013 P *Schweiz III 241/2013, III 242/2013 P *Spanien III 241/2013, III 23/2018 P *Tschechische R III 241/2013, III 242/2013 P *Vereinigtes Königreich III 241/2013, III 242/2013 P, III 23/2018 P*Belgien römisch drei 241 aus 2013, *Dänemark römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Deutschland römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Finnland römisch drei 241 aus 2013, *Frankreich römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Italien römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Niederlande römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Portugal römisch drei 241 aus 2013, *Schweden römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Schweiz römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Spanien römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 23 aus 2018, P *Tschechische R römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P *Vereinigtes Königreich römisch drei 241 aus 2013,, römisch drei 242 aus 2013, P, römisch drei 23 aus 2018, P
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Finanzprotokoll wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Finanzprotokoll wird gemäß Artikel 50, Absatz eins, Ziffer eins, B-VG genehmigt.
Die niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.Die niederländische und schwedische Sprachfassung dieses Staatsvertrages sind gemäß Artikel 49, Absatz 2, B-VG dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten aufliegen.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik hinterlegt; das Übereinkommen samt Finanzprotokoll ist gemäß seinem Art. XIV Abs. 2 für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Beitrittsurkunde wurde am 1. Juli 2009 beim Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der Französischen Republik hinterlegt; das Übereinkommen samt Finanzprotokoll ist gemäß seinem Artikel römisch vierzehn, Absatz 2, für Österreich mit 1. Juli 2009 in Kraft getreten.
Folgende weitere Staaten haben das Übereinkommen ratifiziert oder sind diesem beigetreten:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik, Vereinigtes Königreich.
Präambel/Promulgationsklausel
DIE REGIERUNGEN DER VERTRAGSSTAATEN dieses Übereinkommens, IN DER ERWÄGUNG,
daß die Erforschung des südlichen Sternhimmels weit weniger fortgeschritten ist als die des nördlichen,
daß daher die Daten, auf denen unser Wissen um die Milchstraße beruht, in den verschiedenen Bereichen des Himmels keineswegs gleichwertig sind und daß es unerläßlich ist, sie zu verbessern und, soweit sie unzureichend sind, zu vervollständigen,
daß insbesondere Systeme, die am nördlichen Sternhimmel kein Äquivalent haben, für die größten zur Zeit im Gebrauch befindlichen Instrumente bedauerlicherweise fast unerreichbar sind,
daß es daher dringend notwendig ist, auf der südlichen Halbkugel leistungsstarke Instrumente aufzustellen, die denen der nördlichen Halbkugel vergleichbar sind, daß jedoch dieses Vorhaben nur im Wege internationaler Zusammenarbeit erfolgreich durchgeführt werden kann;
IN DEM WUNSCH, gemeinsam ein auf der südlichen Halbkugel gelegenes und mit starken Instrumenten ausgestattetes Observatorium zu errichten und dadurch die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der astronomischen Forschung zu fördern und zu organisieren,
SIND WIE FOLGT ÜBEREINGEKOMMEN:
Anmerkung
Das Finanzprotokoll wurde als Anlage 1 dokumentiert.
Protokoll: BGBl. III Nr. 242/2013
Abkommen über den Beitritt Österreichs: BGBl. III Nr. 243/2013