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BGBl. III Nr. 241/2013

kundgemacht 05.09.2013 RIS↗Parlament↗
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre samt Finanzprotokoll
Kundmachung BGBl. III Nr. 241/2013× zu Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre×

Änderungen durch diese Kundmachung

Gründung einer Europäischen Organisation für astronomische Forschung in der südlichen Hemisphäre neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 01.07.2009 · idF BGBl. III Nr. 241/2013 Art. 3↗RIS↗

Artikel römisch drei

Mitglieder

Ziffer eins Mitglieder der Organisation sind die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens.

Ziffer 2 Die Aufnahme anderer Staaten in die Organisation erfolgt nach dem in Artikel römisch dreizehn Absatz 4 vorgesehenen Verfahren.