BGBl. III Nr. 287/2013
Änderungen durch diese Kundmachung
Artikel 3
Die Maßnahmen, auf die in Artikel 1 Bezug genommen wird, können insbesondere Folgendes umfassen:
Litera a die Entscheidung über die Handlungsunfähigkeit und die Einrichtung einer Schutzordnung;
Litera b die Unterstellung des Erwachsenen unter den Schutz eines Gerichts oder einer Verwaltungsbehörde;
Litera c die Vormundschaft, die Pflegschaft und entsprechende Einrichtungen;
Litera d die Bestimmung und den Aufgabenbereich jeder Person oder Stelle, die für die Person oder das Vermögen des Erwachsenen verantwortlich ist, den Erwachsenen vertritt oder ihm beisteht;
Litera e die Unterbringung des Erwachsenen in einer Einrichtung oder an einem anderen Ort, an dem Schutz gewährt werden kann;
Litera f die Verwaltung und Erhaltung des Vermögens des Erwachsenen oder die Verfügung darüber;
Litera g die Erlaubnis eines bestimmten Einschreitens zum Schutz der Person oder des Vermögens des Erwachsenen.