Der Ausschuss benennt im Einklang mit den Verfahrens- und Durchführungsregeln ein Sekretariat und nimmt dessen Dienste in Anspruch. Der Ausschuss ersucht den Internationalen Getreiderat, sein Sekretariat anfangs als Sekretariat des Ausschusses nutzen zu dürfen.
BGBl. III Nr. 41/2013
Ernährungshilfe-Übereinkommen
Ernährungshilfe-Übereinkommen
Änderungen durch diese Kundmachung
Art. 10neu
Artikel 10
Sekretariat
- Absatz eins,
- Absatz 2,Das Sekretariat nimmt die in diesem Übereinkommen und in den Verfahrens- und Durchführungsregeln genannten Aufgaben sowie etwaige administrative Aufgaben einschließlich der Bearbeitung und Verteilung von Unterlagen und Berichten wahr und übt weitere vom Ausschuss geforderte Funktionen aus.