Wahrzunehmen sind die Aufgaben
- Litera ades Disziplinarvorgesetzten vom Einheitskommandanten und
- Litera bder Disziplinarkommission vom Disziplinarvorgesetzten.
Ist der Soldat zum Zeitpunkt des Eintrittes der Voraussetzungen für die vorläufige Dienstenthebung nach Paragraph 40, Absatz eins, der Befehlsgewalt seines Einheitskommandanten nicht unterstellt, so tritt an die Stelle dieses Organs der dem Soldaten zu diesem Zeitpunkt vorgesetzte Kommandant nach Paragraph 12,