Absatz eins,Anmerkung, Tritt zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft.)
BGBl. I Nr. 72/2014
Energieeffizienzpaket des Bundes
Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Energieeffizienzgesetz, das Bundesgesetz, mit dem der Betrieb von bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen über KWK-Punkte gesichert wird, und das Bundesgesetz, mit dem zusätzliche Mittel für Energieeffizienz bereitgestellt werden, erlassen sowie das Wärme- und Kälteleitungsausbaugesetz und das KWK-Gesetz geändert werden (Energieeffizienzpaket des Bundes)
Änderungen durch diese Kundmachung
§ 20neu
Vollziehung
Paragraph 20,
- Absatz 2,(Verfassungsbestimmung) Mit der Vollziehung von Paragraph eins,, Paragraph 6, Absatz 2,, Paragraph 7 und Paragraph 20, Absatz 2, ist die Bundesregierung betraut.