BGBl. I Nr. 97/2014
Aufhebung des § 77 Abs. 2 erster Satz zweiter Halbsatz des Sicherheitspolizeigesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Kundmachung des Bundeskanzlers über die Aufhebung des § 77 Abs. 2 erster Satz zweiter Halbsatz des Sicherheitspolizeigesetzes durch den Verfassungsgerichtshof
Änderungen durch diese Kundmachung
Sicherheitspolizeigesetz (SPG)
1
§ 77geändert
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