RS0128498
Rechtssatz
zuletzt 16.11.2021Strafrecht
Kriminalpolizeiliche Zwangsakte, die ohne gerichtliche oder staatsanwaltliche Anordnung vorgenommen wurden, unterliegen, ausschließlich der Kognitionsbefugnis der Unabhängigen Verwaltungssenate gemäß § 88 SPG. Im Fall kriminalpolizeilichen Handelns aufgrund …