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BGBl. III Nr. 114/2014

kundgemacht 24.06.2014 RIS↗
Änderung der Anlage II zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation
Kundmachung des Bundesministers für Kunst und Kultur, Verfassung und öffentlichen Dienst betreffend Änderung der Anlage II zum Übereinkommen zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation
Kundmachung BGBl. III Nr. 114/2014× zu Europäische Weltraumorganisation – Anlage II×

Änderungen durch diese Kundmachung

Europäische Weltraumorganisation – Anlage II 46 § 0↗RIS↗
Art. 8neu
in Kraft ab 01.01.2010 · idF BGBl. III Nr. 114/2014 Art. 8↗RIS↗

Artikel 8

Interne Kontrolle

Der Generaldirektor richtet ein umfassendes System der internen Kontrolle ein, das der Überwachung der Leistung und der Erfüllung der Ziele, der Bewertung der Sparsamkeit, Wirksamkeit und Effizienz der Vorgänge sowie der Überprüfung ihrer Ordnungsmäßigkeit und der Befolgung der anwendbaren Regeln und Vorschriften dient.