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BGBl. III Nr. 222/2014

kundgemacht 24.11.2014 RIS↗Parlament↗
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Vogtei Guernsey über den Informationsaustausch in Steuersachen
Kundmachung BGBl. III Nr. 222/2014× zu Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey)×

Änderungen durch diese Kundmachung

Informationsaustausch in Steuersachen (Vogtei Guernsey) neu § 0↗RIS↗
Art. 3neu
in Kraft ab 23.11.2014 · idF BGBl. III Nr. 222/2014 Art. 3↗RIS↗

Artikel 3

Unter das Abkommen fallende Steuern

  1. Absatz eins,Dieses Abkommen gilt für folgende Steuern:
    1. Litera a
      in Österreich:
      1. Litera i
        die Einkommensteuer;
      2. Sub-Litera, i, i
        die Körperschaftsteuer;
    2. Litera b
      in Guernsey:
      1. Litera i
        die Einkommensteuer (income tax);
      2. Sub-Litera, i, i
        die Steuer auf Gewinne aus der Veräußerung von Eigentum an Wohnraum (dwellings profits tax).
  2. Absatz 2,Das Abkommen gilt auch für alle Steuern gleicher Art, die nach der Unterzeichnung des Abkommens neben den bestehenden Steuern oder an deren Stelle erhoben werden oder für alle Steuern im Wesentlichen ähnlicher Art, soweit die Vertragsparteien dies vereinbaren. Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien teilen einander die bei den unter dieses Abkommen fallenden Steuern sowie den entsprechenden Maßnahmen zur Beschaffung von Informationen eingetretenen wesentlichen Änderungen mit.