BGBl. III Nr. 46/2014
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen betreffend Gemeinsame Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen für die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in Syrien (JMIS)
Vereinbarung zwischen der Österreichischen Bundesregierung und den Vereinten Nationen betreffend Gemeinsame Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und der Vereinten Nationen für die Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in Syrien (JMIS)
Änderungen durch diese Kundmachung
Gemeinsame Mission der Organisation für das Verbot chemischer Waffen und Vernichtung der syrischen Chemiewaffen in Syrien (JMIS)
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Art. 1neu
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